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Mietwagenvertrag

"Dieser 'Mietvertrag für Fahrzeuge' (kurz 'Vertrag') ist eine Anlage und untrennbarer Bestandteil des zwischen den Parteien unterzeichneten FAHRZEUGÜBERGABE-FORMULARS (kurz 'Formular'). Mit diesem Vertrag hat die Firma Name des Vermieters Tourismusverkehr Marketing AG (kurz 'Vermieter') das im Formular angegebene Fahrzeug, das im Formular aufgeführte Mietobjekt, an den Mieter, dessen Name und Adresse im Formular angegeben sind, an den vereinbarten Daten vermietet. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich hiermit, das Mietfahrzeug entsprechend den Bedingungen zu nutzen (Mietdauer, Rückgabezeit, Rückgabestation usw.) und die Mietgebühr vollständig und rechtzeitig zu zahlen. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages übernimmt der Mieter alle Verpflichtungen in Bezug auf das Mietfahrzeug. Der Mieter erklärt, dass er sich bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs nicht weigern wird, die ausgefüllten Fahrzeugübergabe-Formulare zu unterzeichnen. Wenn der Mieter die Formulare nicht unterschreibt, gilt er als uneingeschränkt damit einverstanden, was im Formular geschrieben steht. Wenn er Einwände gegen den Inhalt des Formulars hat, kann er diese Einwände und Ansprüche nicht durch Ablehnung der Unterzeichnung, sondern nur durch die Beauftragung eines Sachverständigen auf eigene Kosten zur Prüfung und Behauptung geltend machen.

  1. Die vom Mieter in diesem Vertrag und seinen Anlagen angegebene Adresse ist die offizielle Adresse für Zustellungen, solange dem Vermieter keine schriftliche Adressänderung mitgeteilt wird. Alle Mitteilungen, die an diese Adresse gesendet werden, gelten gemäß den Bestimmungen des Zustellgesetzes als zugestellt, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Der Mieter erklärt durch Unterzeichnung dieses Vertrages, dass er das Fahrzeug in gutem Zustand, sowohl mechanisch als auch karosserietechnisch, erhalten hat und dass der Zustand des Fahrzeugs wie im Formular angegeben maßgeblich ist. Der Mieter akzeptiert, dass es außer den im Formular beschriebenen Schäden und Kratzern keine weiteren Schäden oder Unfälle am Fahrzeug gab.

  3. Der Mieter wird das Fahrzeug mit allen Dokumenten, Zubehörteilen und Ersatzreifen an der Mietstation oder an einem anderen vom Vertrag angegebenen Ort zurückgeben. Der Mieter ist verpflichtet, zusätzliche Gebühren für Zusatzleistungen und Ausrüstungen, wie z.B. einen Kindersitz oder ein Navigationssystem, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu zahlen.

  4. Der Mieter ist allein verantwortlich für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit am Fahrzeug entstehen, und für alle direkten und indirekten Schäden, Verluste, Kosten und Strafen, die sich aus Verstößen gegen die Verkehrsregeln und Verkehrsversicherungsbestimmungen ergeben, die während der Mietdauer nicht von der Versicherung abgedeckt sind.

  5. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, um Fahrzeuge der Economy-Klasse zu mieten, mindestens 25 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins mit mindestens 2 Jahren Erfahrung, um Fahrzeuge der Mittelklasse zu mieten, und mindestens 28 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins mit mindestens 5 Jahren Erfahrung, um Fahrzeuge der Oberklasse zu mieten. Andere Fahrer, die das Fahrzeug außer dem Mieter selbst benutzen möchten, müssen die allgemeinen Mietbedingungen erfüllen, eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter geben und/oder ihre Informationen im Vertrag registrieren lassen. Andernfalls ist der Mieter allein für alle direkten und indirekten Schäden verantwortlich, die beim Fahren durch den Mieter oder andere Fahrer außerhalb der oben genannten Bedingungen entstehen.

  6. Die Mindestdauer der Anmietung beträgt 24 Stunden. Bei kürzeren Mietzeiten wird die Miete als 1 (einen) Tag berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietpreis gemäß der gültigen Preisliste im Voraus in bar oder per Kreditkarte zu zahlen. Der Mieter ist auch verpflichtet, zusätzliche Gebühren für Folgendes zu zahlen: a) Für Verspätungen von bis zu 3 Stunden wird für jede Stunde ein Drittel des Tagesmietpreises berechnet. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden wird der volle Tagesmietpreis berechnet. b) Für die Einwegmiete am Ende der Anmietung. c) Für den Kraftstoff, der nicht in einem vollen Tank zurückgegeben wird, sowie für den Serviceaufschlag in Höhe von 25% des Kraftstoffbetrags. d) Alle zusätzlichen Kosten, Gebühren und Ausgaben, einschließlich Treibstoff, Autobahngebühren, Parkgebühren und Transportkosten sowie alle anderen Nebenkosten, die während der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs anfallen, sind ausschließlich vom Mieter zu tragen.

  7. Der Mieter zahlt die Miete und andere im Vertrag aufgeführten Beträge und gesetzliche Gebühren zu Beginn der Mietzeit per Kreditkarte, Bargeld oder Voucher. Im Falle der Nichtzahlung der Miete und anderer fälliger Beträge sowie gesetzlicher Gebühren ist keine Mahnung oder Mitteilung erforderlich. Die Beträge werden ab dem Rechnungsdatum fällig und der Mieter erklärt sich bereit, ab dem Rechnungsdatum monatlich 5% (fünf Prozent) Verzugszinsen zu zahlen. Zu Beginn der Anmietung wird dem Mieter ein Vorabkreditbetrag in Höhe des Anmietpreises berechnet, der von seiner Kreditkarte blockiert wird. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht gegen die Erhebung der Miete, Verkehrsstrafen usw. Einwände erheben wird.

  8. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung der nicht genutzten Mietzeit oder -gebühr. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, zusätzliche Gebühren gemäß den gültigen Tarifen und Bedingungen zu erheben.

  9. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Verkehrsverhältnisse, schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.

  10. Der Vermieter stellt dem Mieter ein vollgetanktes Fahrzeug zur Verfügung, und der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls wird der Vermieter den fehlenden Kraftstoff sowie einen Serviceaufschlag gemäß den Tarifen erheben. Der Mieter darf nur die vom Hersteller des Fahrzeugs empfohlenen Kraftstoffsorten verwenden.

  11. Der Vermieter stellt dem Mieter das Fahrzeug in sauberem Zustand zur Verfügung, und der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Reinigungsgebühr gemäß den geltenden Tarifen zu erheben.

  12. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen, die im gemieteten Fahrzeug zurückgelassen werden.

  13. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Verkehrsregeln und den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen. Der Mieter ist für alle Strafen und Bußgelder verantwortlich, die während der Mietdauer verhängt werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter umgehend über alle Strafen und Bußgelder zu informieren und diese unverzüglich zu bezahlen.

  14. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag und die Nutzung des Fahrzeugs zu beenden, wenn der Mieter gegen die Bedingungen dieses Vertrages oder die Verkehrsregeln verstößt. In diesem Fall hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug sofort zurückzufordern und die Miete zu beenden.

  15. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über jeden Unfall oder Schaden am Fahrzeug unverzüglich zu informieren und einen Unfallbericht gemäß den Bestimmungen des Vermieters auszufüllen.

  16. Der Mieter ist nicht berechtigt, das gemietete Fahrzeug an Dritte zu vermieten, zu untervermieten oder zu überlassen, es sei denn, der Vermieter hat dem schriftlich zugestimmt.

  17. Der Mieter ist nicht berechtigt, das gemietete Fahrzeug außerhalb des Landes, in dem es gemietet wurde, zu nutzen, es sei denn, der Vermieter hat dem schriftlich zugestimmt.

  18. Dieser Vertrag unterliegt dem jeweils geltenden Recht des Landes, in dem das Fahrzeug gemietet wurde.

  19. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.

  20. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Landes, in dem das Fahrzeug gemietet wurde."

Bitte beachten Sie, dass dies eine automatische Übersetzung ist und es ratsam ist, die Übersetzung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, insbesondere wenn es sich um rechtliche Dokumente handelt. Es wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder einen Übersetzer hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag korrekt übersetzt ist.